IWW Nord erfolgreich nach ISO 17025 begutachtet

Zu Beginn des Novembers wurde in den Laboratorien des IWW Nord eine erfolgreiche QM-Begutachtung durch die  DAkkS durchgeführt. Die Begutachter haben im Rahmen der Re-Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 17025 alle Bereiche der Tätigkeit angeschaut. Von der Probenahme über die chemische bis zur mikrobiologischen Untersuchung der Wässer wurde alles im Detail geprüft.

Die gute Nachricht: Es wurde dem Labor wiederum ein sehr gutes QM bestätigt. Das Team wurde für sein qualitätsbewusstes Handeln von den Auditoren gelobt.

Das bedeutet für unsere Kunden, dass die gute Qualität unserer Analysen unabhängig durch Dritte bestätigt wurde. Wenn Sie dazu fragen haben, sprechen Sie uns gern an.

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2. Wasseranalytisches Seminar: 14. bis 15. September 2016

Unsere Vorbereitungen zum 2. MWAS laufen auf Hochtouren!

Die Fachausstellung ist mittlerweile komplett ausgebucht und die Aussteller freuen sich auf eine rege Beteiligung und einen Austausch mit den Teilnehmern.

Die Posterausstellung im Ruhr-Foyer nimmt  auch Form an. Bis zum 12. August können noch Vorschläge eingereicht werden.

mwas2016@iww-online.de

Die zur Verfügung stehende Posterfläche beträgt DIN A0, Hochformat (84,1 x 118,9 cm). Alle Poster werden durch eine Kommission begutachtet und bewertet.

Ein Posterpreis in Höhe von 500,- EUR wurde gestiftet von SHIMADZU 

Die VeranstaltunLaborpraxis-Logog wird begleitet von einem Sonderheft der Laborpraxis.

Bitte informieren Sie sich auch dort.

Weitere Informationen und die Option zur Online-Anmeldung für die Tagung finden Sie hier.

Wir freuen uns auf ein Treffen mit Ihnen im September!

Prof. Dr. Torsten C. Schmidt (UDE)
Dr. Ulrich Borchers (IWW)

Vorträge des Radioaktivitätskolloquiums zum Download verfügbar

2016-06-09 IWW Nord Kolloquium in Diepholz

Dr. Achim Rübel (IWW): Umsetzung der neuen Anforderungen der TrinkwV

Die Trinkwasserverordnung wurde zum Ende des letzten Jahres erneut überarbeitet, um neuere Europäische Regelungen in Deutschland umzusetzen. Insbesondere wurde eine Pflicht eingeführt, das Trinkwasser aus Vorsorgegründen auch auf die wichtigsten Radioaktivitäts-Parameter zu untersuchen.

Am Donnerstag, den 09. Juni veranstalteten das Diepholzer Wasserlabor IWW Nord und das IWW Zentrum Wasser Mülheim ein Vortrags- und Diskussionsforum, um über die neuen Pflichten zu informieren.

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Chromat: Analytik und Entfernung bei der Aufbereitung von Trinkwasser

Das Metall Chrom kann in natürlichen Wässern in 2 Formen (Oxidationsstufen) vorkommen: als Chrom (III) und/oder Chrom (VI). Nach einer neueren Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (2012) wird für Chrom (VI), das als krebserregend eingestuft ist, im Trinkwasser ein Leitwert von 0,3 µg/l diskutiert.

Die Belastungssituation an Chrom (VI) in Grund-, Roh- und Trinkwässern ist in vielen Fällen nicht bekannt. Denn bei der Trinkwasserüberwachung wird die Konzentration an Gesamt-chrom bestimmt, für das in der Trinkwasserverordnung der wesentlich höhere Grenzwert von 50 µg/l festgelegt ist. Der Grenzwert für Gesamtchrom wird in der Regel deutlich eingehalten. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass in einigen Grund-, Roh- und Trinkwässern die Chrom (VI) Konzentrationen über dem diskutierten Leitwert von 0,3 µg/l liegen. Für eine flächendeckende Aussage zur Belastungssituation sind nach Angaben des Umweltbundesamts weitere Untersuchungen auf Chrom (VI) erforderlich. Die methodisch anspruchsvolle Analytik (IC-ICP-MS Kopplung) wurde am IWW erfolgreich mit einer Bestimmungsgrenze von 0,05 µg/l Chrom (VI) etabliert.

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Kolloquium zur Radioaktivitätsmessung im Trinkwasser am 09. Juni in Diepholz

Die Untersuchung des Trinkwassers auf radioaktive Stoffe ist mit der 3. Änderung der Trinkwasserverordnung erstmals verbindlich geregelt.

Im Rahmen eines Nachmittagskolloquiums am 09. Juni 2016 beim IWW Nord in Diepholz werden die Hintergründe und Inhalte der neuen rechtlichen Anforderungen vorgestellt und diskutiert. Weiterhin gibt die Veranstaltung einen Ausblick auf Neuerungen und bietet die Möglichkeit zur Diskussion.

  • Welche neuen Anforderungen ergeben sich hieraus für Wasserversorger, Behörden und Untersuchungsstellen?
  • Warum ist die Durchführung von Untersuchungen auf radioaktive Stoffe jetzt grundsätzlich verpflichtend?
  • Was ist bei der praktischen Durchführung der „Erstuntersuchung“ auf radioaktive Stoffe zu beachten und wie sind die Ergebnisse zu bewerten?

Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an die Vertreter von Wasserversorgern, Behörden und Untersuchungsstellen.

Das Programm der Veranstaltung können Sie hier einsehen. Auf der Seite des IWW Mülheim können Sie sich dann direkt online anmelden und dort finden Sie auch weitere Informationen.