Vorträge des Radioaktivitätskolloquiums zum Download verfügbar

2016-06-09 IWW Nord Kolloquium in Diepholz

Dr. Achim Rübel (IWW): Umsetzung der neuen Anforderungen der TrinkwV

Die Trinkwasserverordnung wurde zum Ende des letzten Jahres erneut überarbeitet, um neuere Europäische Regelungen in Deutschland umzusetzen. Insbesondere wurde eine Pflicht eingeführt, das Trinkwasser aus Vorsorgegründen auch auf die wichtigsten Radioaktivitäts-Parameter zu untersuchen.

Am Donnerstag, den 09. Juni veranstalteten das Diepholzer Wasserlabor IWW Nord und das IWW Zentrum Wasser Mülheim ein Vortrags- und Diskussionsforum, um über die neuen Pflichten zu informieren.

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Kolloquium zur Radioaktivitätsmessung im Trinkwasser am 09. Juni in Diepholz

Die Untersuchung des Trinkwassers auf radioaktive Stoffe ist mit der 3. Änderung der Trinkwasserverordnung erstmals verbindlich geregelt.

Im Rahmen eines Nachmittagskolloquiums am 09. Juni 2016 beim IWW Nord in Diepholz werden die Hintergründe und Inhalte der neuen rechtlichen Anforderungen vorgestellt und diskutiert. Weiterhin gibt die Veranstaltung einen Ausblick auf Neuerungen und bietet die Möglichkeit zur Diskussion.

  • Welche neuen Anforderungen ergeben sich hieraus für Wasserversorger, Behörden und Untersuchungsstellen?
  • Warum ist die Durchführung von Untersuchungen auf radioaktive Stoffe jetzt grundsätzlich verpflichtend?
  • Was ist bei der praktischen Durchführung der „Erstuntersuchung“ auf radioaktive Stoffe zu beachten und wie sind die Ergebnisse zu bewerten?

Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an die Vertreter von Wasserversorgern, Behörden und Untersuchungsstellen.

Das Programm der Veranstaltung können Sie hier einsehen. Auf der Seite des IWW Mülheim können Sie sich dann direkt online anmelden und dort finden Sie auch weitere Informationen.

Kolloquium zu Radioaktivitätsmessungen im Trinkwasser – Die neuen Anforderungen der TrinkwV ab 2015

Die Untersuchung des Trinkwassers auf radioaktive Stoffe ist mit der 3. Änderung der Trinkwasserverordnung erstmals verbindlich geregelt.

  • Welche neuen Anforderungen ergeben sich hieraus für Wasserversorger, Behörden und Untersuchungsstellen?
  • Warum ist die Durchführung von Untersuchungen auf radioaktive Stoffe jetzt grundsätzlich verpflichtend?
  • Was ist bei der praktischen Durchführung der „Erstuntersuchung“ auf radioaktive Stoffe zu beachten und wie sind die Ergebnisse zu bewerten?

Im Rahmen eines Kolloquiums am 10. März im IWW Mülheim werden die Hintergründe und die Inhalte der neuen rechtlichen Anforderungen sowie die Vorgehensweisen bei der Umsetzung in der Praxis vorgestellt und diskutiert.

Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an die Vertreter von Wasserversorgern, Behörden und Untersuchungsstellen.

Hier gelangen Sie zur Seite des IWW Mülheim und können sich direkt online anmelden