Kolloquium zu Radioaktivitätsmessungen im Trinkwasser – Die neuen Anforderungen der TrinkwV ab 2015

Die Untersuchung des Trinkwassers auf radioaktive Stoffe ist mit der 3. Änderung der Trinkwasserverordnung erstmals verbindlich geregelt.

  • Welche neuen Anforderungen ergeben sich hieraus für Wasserversorger, Behörden und Untersuchungsstellen?
  • Warum ist die Durchführung von Untersuchungen auf radioaktive Stoffe jetzt grundsätzlich verpflichtend?
  • Was ist bei der praktischen Durchführung der „Erstuntersuchung“ auf radioaktive Stoffe zu beachten und wie sind die Ergebnisse zu bewerten?

Im Rahmen eines Kolloquiums am 10. März im IWW Mülheim werden die Hintergründe und die Inhalte der neuen rechtlichen Anforderungen sowie die Vorgehensweisen bei der Umsetzung in der Praxis vorgestellt und diskutiert.

Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an die Vertreter von Wasserversorgern, Behörden und Untersuchungsstellen.

Hier gelangen Sie zur Seite des IWW Mülheim und können sich direkt online anmelden