Aktuelle Informationen zu Trifluoressigsäure (TFA) in Wässern

Trifluoressigsäure (TFA) bzw. deren Salze sind Industriechemikalien bzw. Pestizid-Abbauprodukte, die kürzlich im Oberflächen- bzw. im Trinkwasser entdeckt wurden. Generell sind es im Trinkwasser unerwünschte Stoffe. TFA kann aus unterschiedlichen Quellen in die Gewässer gelangen. Das sind zum einen Einleitungen aus der Industrie (z.B. Synthese von Kältemitteln) sowie Einträge aus dem Abbau verschiedener Kunststoffe. Zum anderen entsteht TFA auch beim Abbau von Pflanzenschutzmitteln. Erste Messungen des IWW im Kreis der Kunden ergaben einen Mittelwert von 1,6 µg/l.

Seit Januar 2017 stuft das UBA den Stoff als nicht-relevante Metabolite (nrM) mit einem GOW von 3,0 µg/l ein. GOW sind trinkwasserhygienisch begründbare Schätzwerte. Ihre kurz- bis mittelfristige (10 Jahre) Überschreitung bietet Anlass zu trinkwasserhygienischer, nicht aber zu gesundheitlicher Besorgnis. Das Umweltministerium NRW und andere Länderministerien haben die Wasserversorger zur Untersuchung ihrer Roh- und Trinkwässer aufgerufen. Dazu wurden entsprechende Rundschreiben der Bezirksregierungen versendet.

IWW bietet hierzu Beratung und Analytik an.
Sprechen Sie Peter Balsaa oder Stephanie Selke an.

Weitere Informationen finden Sie Sie in unserer Kundeninformation

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Chromat: Analytik und Entfernung bei der Aufbereitung von Trinkwasser

Das Metall Chrom kann in natürlichen Wässern in 2 Formen (Oxidationsstufen) vorkommen: als Chrom (III) und/oder Chrom (VI). Nach einer neueren Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (2012) wird für Chrom (VI), das als krebserregend eingestuft ist, im Trinkwasser ein Leitwert von 0,3 µg/l diskutiert.

Die Belastungssituation an Chrom (VI) in Grund-, Roh- und Trinkwässern ist in vielen Fällen nicht bekannt. Denn bei der Trinkwasserüberwachung wird die Konzentration an Gesamt-chrom bestimmt, für das in der Trinkwasserverordnung der wesentlich höhere Grenzwert von 50 µg/l festgelegt ist. Der Grenzwert für Gesamtchrom wird in der Regel deutlich eingehalten. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass in einigen Grund-, Roh- und Trinkwässern die Chrom (VI) Konzentrationen über dem diskutierten Leitwert von 0,3 µg/l liegen. Für eine flächendeckende Aussage zur Belastungssituation sind nach Angaben des Umweltbundesamts weitere Untersuchungen auf Chrom (VI) erforderlich. Die methodisch anspruchsvolle Analytik (IC-ICP-MS Kopplung) wurde am IWW erfolgreich mit einer Bestimmungsgrenze von 0,05 µg/l Chrom (VI) etabliert.

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Die 3. Änderung der Trinkwasserverordnung ist seit dem 26.11.2015 in Kraft – Die Untersuchung des Trinkwassers auf radioaktive Stoffe ist erstmals verbindlich geregelt

Mit der 3. Änderung der Trinkwasserverordnung ergeben sich somit neue Anforderungen für Wasserversorger, Behörden und Untersuchungsstellen im Hinblick auf die Untersuchung radioaktiver Stoffe. Betreiber und sonstige Inhaber von „zentralen Wasserwerken“ sind grundsätzlich dazu verpflichtet eine „Erstuntersuchung“ durchzuführen, um festzustellen, ob die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Parameterwerte für radioaktive Stoffe nicht überschritten werden. Eine „Erstuntersuchung“ kann […]