Mit der 3. Änderung der Trinkwasserverordnung ergeben sich somit neue Anforderungen für Wasserversorger, Behörden und Untersuchungsstellen im Hinblick auf die Untersuchung radioaktiver Stoffe.

Betreiber und sonstige Inhaber von „zentralen Wasserwerken“ sind grundsätzlich dazu verpflichtet eine „Erstuntersuchung“ durchzuführen, um festzustellen, ob die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Parameterwerte für radioaktive Stoffe nicht überschritten werden. Eine „Erstuntersuchung“ kann entfallen, wenn z.B. durch bereits erhobene repräsentative Erhebungen oder Überwachungsdaten ein entsprechender Nachweis erbracht werden kann.

Die „Erstuntersuchung“ umfasst die Untersuchung des Trinkwassers auf die Parameter Radon-222 und die Richtdosis. Die Untersuchung auf Tritium und künstliche Radionuklide ist im Regelfall nicht erforderlich.

Die „Erstuntersuchung“ umfasst 4 Trinkwasseruntersuchungen in 4 unterschiedlichen Quartalen. Diese Untersuchung muss für Wasserversorgungsanlagen im Betrieb bis zum 26.11.2019 erfolgen und dient der Ermittlung und Bewertung der im Jahresdurchschnitt vorliegenden Aktivitätskonzentration.

Auf der Grundlage der Ergebnisse entscheidet die zuständige Behörde über weitere Maßnahmen. Wenn die Ergebnisse keine relevante Überschreitung der Parameterwerte zeigen, sind nach Abschluss der „Erstuntersuchung“ im Regelfall keine weiteren „regelmäßigen Untersuchungen“ durchzuführen.

Das IWW-Labor ist für die Untersuchung von Trinkwasser auf Radon-222 und die Richtdosis (Gesamt-Alpha-Aktivität mit dem Screening-Verfahren) akkreditiert.

Bei Fragen zu radioaktiven Stoffen im Trinkwasser und zur Durchführung der „Erstuntersuchung“ wenden Sie sich bitte an

Dr. Achim Rübel
a.ruebel@iww-online.de
Tel. 0208/40303-211

IWW-Information-Untersuchung Radioaktive Stoffe in Trinkwasser