Beiträge

IWW-Kolloquium zum Thema Wasserknappheit mit Möglichkeit zur Laborbesichtigung am 20. Februar

Die zeitweilig sehr hohen Wasserbedarfe in den Jahren 2018 und 2019 brachten viele Wasserversorgungsanlagen zumindest für kürzere Zeiträume an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Weiterhin deuteten sich für die Grundwasservorräte in vielen Gewinnungsgebieten nachhaltige Defizite an. Denn die Grundwasserstände sinken von Jahr zu Jahr weiter. Daher prüfen viele Wasserversorger derzeit Möglichkeiten, die Einspeiseleistung von Wasserversorgungsanlagen dauerhaft zu erhöhen und/oder die Grundwasservorräte zu entlasten. Es deutet sich zudem an, dass die Methoden der künstlichen Grundwasseranreicherung mit aufbereitetem Oberflächenwasser weitere Verbreitung finden werden. Damit kann der Grundwasserstand nachhaltig stabilisiert werden. Daneben lebt das Interesse an den Verfahren zur Entfernung von Nitrat wieder auf. Noch bestehende Brunnen können dadurch ggf. deutlich intensiver genutzt werden.

Die Vorträge zur Anreicherung von Grundwasser zeigen die Voraussetzungen, Chancen und auch Risiken dieses Prozesses in Theorie und Praxis auf. Zur Entfernung von Nitrat werden Zwischenergebnisse einer Bestandsaufnahme von einigen in Deutschland und Europa aktuell betriebenen Anlagen zur Nitratentfernung präsentiert.

Feierliche Einweihung des neuen IWW-Labors

Bereits Anfang d. J. erfolgte der Umzug unseres Labors in die neuen Räumlichkeiten an der Wellestraße 25.

Am Rande dieses Kolloquiums besteht die Möglichkeit, die neuen Labor-Räumlichkeiten des IWW Nord anzuschauen. Unser Laborteam führt Sie gern und zeigt Ihnen die Räumlichkeiten. Es werden auch einige Erfrischungsgetränke sowie Häppchen zum Lunch gereicht“.

Mehr Informationen und die Anmeldung zum IWW-Kolloquium finden Sie hier.

IWW Nord informiert zum Entwurf der neuen Trinkwasserverordnung 2017

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis Herbst 2017 eine Anpassung der Deutschen TrinkwV vorzunehmen, weil eine EU-Richtlinie aus 2015 zur Änderung der Anhänge II und III der Trinkwasserrichtlinie national umgesetzt werden muss. Endlich ist nun der sogenannte „Referentenentwurf“ bekannt gemacht worden. Er steht den Verbänden und beteiligten Kreisen zur Kommentierung zur Verfügung. Es wird damit gerechnet, dass spätestens am 24. November der Bundesrat die so genannte 4. Änderungsverordnung beschließen wird. Danach wird die neue TrinkwV unmittelbar in Kraft treten.

Die wesentlichen Änderungen betreffen die Einführung einer so genannten „Risikobasierten Anpassung des Probenahmeplans (RAP)“ sowie Änderungen bei Verfahrenskenndaten für Analysenmethoden. Diese Punkte sollen jetzt national umgesetzt werden. Daneben sind aber eine ganze Reihe weiterer Änderungen geplant, die für unsere Kunden von Belang sind und über die wir bereits frühzeitig informieren möchten.

Welche Änderungen werden für IWW-Nord-Kunden spürbare Auswirkungen haben?

  • Der Wasserversorger darf in Zukunft auf Antrag beim Gesundheitsamt eine RAP durchführen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind
  • Über die Anpassung des Probenahmeplans kann der Untersuchungsumfang problemorientiert vermindert werden. Bisherige Reduzierungsmöglichkeiten entfallen
  • Die Grenzwertdefinition bei den Metallen Blei, Kupfer und Nickel wird präzisiert und die Werte werden „verschärft“
  • Es wird einen niedrigeren Grenzwert für Chrom (gesamt) geben (Faktor 10)
  • Die Vergabe von Aufträgen an das Labor darf nur noch direkt über den „Wasserversorger“ erfolge.
  • Das Labor wird gesetzlich verpflichtet, Maßnahmenwertverletzungen bei Legionellen direkt an das Gesundheitsamt zu melden
  • Die Untersuchungshäufigkeiten werden bei den umfassenden Untersuchungen (neu: B-Parameter) vermindert
  • Enterokokken müssen häufiger untersucht werden

So kann Ihnen IWW Nord helfen!

Wir informieren Sie im Detail über die für Sie relevanten Änderungen, prüfen mit Ihnen die Wirtschaftlichkeit eines RAP-Ansatzes und helfen Ihnen bei der Erstellung. Wir berechnen für sie auch die neuen Untersuchungshäufigkeiten nach Anlage 4 TrinkwV und setzen unkompliziert und flexibel die neuen Meldepflichten um.

Sprechen Sie Ulrich Borchers an.

Weitere Informationen finden Sie Sie in unserer Kundeninformation

Icon

Kundeninfo TrinkwV 2017
Download 285.78 KB