Erfolgreiche Veranstaltung zur Trinkwasserverordnung 2018 am 22. Januar – Vorträge sind online

Die erste Veranstaltung des IWW zur neuen Trinkwasserverordnung am 22. Januar in der Mülheimer Stadthalle war mit über 170 interessierten Teilnehmern ein Erfolg. Besonders die Beteiligung von Lars Richters vom zuständigen NRW Umwelt- und Verbraucherschutzministerium (MULNV) sowie die Podiumsdiskussion mit allen Referenten und Bettina Rickert vom Umweltbundesamt sorgte für eine lebhafte und sehr konstruktive Diskussion, bei der alle beteiligten Kreise zu Wort kamen. Die Zuhörer hatten sehr viele Fragen und Kommentare zum neuen Thema RAP, die Bettina Rickert als maßgeblich an der betreffenden UBA-Richtlinie Beteiligte konnte hierzu kompetente Informationen und Planungen aus erster Hand beisteuern.

Die Vorträge des Seminars bieten wir Ihnen hier zum Download

  • Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen im Überblick
  • Die risikobewertungsbasierte Anpassung der Probennahmeplanung (RAP)
  • Die neue Trinkwasserverordnung 2017 aus Sicht des zuständigen Ministeriums – Aussichten für NRW

 

Da die Veranstaltung sehr schnell ausgebucht war und weiter auf großes Interesse stößt, werden wir Anfang März weitere Veranstaltungen bei unseren Außenstellen in Hessen und Niedersachsen anbieten.

  1. Dienstag, 06. März 2018, 13:00 Uhr im Hotel Contel, Darmstadt (mit Hessenwasser)
  2. Dienstag, 13. März 2018, 10:00 Uhr im Kreishaus Diepholz, Diepholz (mit IWW Nord)

Fragen zur den Veranstaltungen und zu den Vorträgen gerne an Angelika Postulka

IWW Nord informiert zum Entwurf der neuen Trinkwasserverordnung 2017

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis Herbst 2017 eine Anpassung der Deutschen TrinkwV vorzunehmen, weil eine EU-Richtlinie aus 2015 zur Änderung der Anhänge II und III der Trinkwasserrichtlinie national umgesetzt werden muss. Endlich ist nun der sogenannte „Referentenentwurf“ bekannt gemacht worden. Er steht den Verbänden und beteiligten Kreisen zur Kommentierung zur Verfügung. Es wird damit gerechnet, dass spätestens am 24. November der Bundesrat die so genannte 4. Änderungsverordnung beschließen wird. Danach wird die neue TrinkwV unmittelbar in Kraft treten.

Die wesentlichen Änderungen betreffen die Einführung einer so genannten „Risikobasierten Anpassung des Probenahmeplans (RAP)“ sowie Änderungen bei Verfahrenskenndaten für Analysenmethoden. Diese Punkte sollen jetzt national umgesetzt werden. Daneben sind aber eine ganze Reihe weiterer Änderungen geplant, die für unsere Kunden von Belang sind und über die wir bereits frühzeitig informieren möchten.

Welche Änderungen werden für IWW-Nord-Kunden spürbare Auswirkungen haben?

  • Der Wasserversorger darf in Zukunft auf Antrag beim Gesundheitsamt eine RAP durchführen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind
  • Über die Anpassung des Probenahmeplans kann der Untersuchungsumfang problemorientiert vermindert werden. Bisherige Reduzierungsmöglichkeiten entfallen
  • Die Grenzwertdefinition bei den Metallen Blei, Kupfer und Nickel wird präzisiert und die Werte werden „verschärft“
  • Es wird einen niedrigeren Grenzwert für Chrom (gesamt) geben (Faktor 10)
  • Die Vergabe von Aufträgen an das Labor darf nur noch direkt über den „Wasserversorger“ erfolge.
  • Das Labor wird gesetzlich verpflichtet, Maßnahmenwertverletzungen bei Legionellen direkt an das Gesundheitsamt zu melden
  • Die Untersuchungshäufigkeiten werden bei den umfassenden Untersuchungen (neu: B-Parameter) vermindert
  • Enterokokken müssen häufiger untersucht werden

So kann Ihnen IWW Nord helfen!

Wir informieren Sie im Detail über die für Sie relevanten Änderungen, prüfen mit Ihnen die Wirtschaftlichkeit eines RAP-Ansatzes und helfen Ihnen bei der Erstellung. Wir berechnen für sie auch die neuen Untersuchungshäufigkeiten nach Anlage 4 TrinkwV und setzen unkompliziert und flexibel die neuen Meldepflichten um.

Sprechen Sie Ulrich Borchers an.

Weitere Informationen finden Sie Sie in unserer Kundeninformation

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Kundeninfo TrinkwV 2017
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Wir vergrößern uns weiter

Zum 01. Juni 2017 hat sich unser Laborteam mit Katrin Ortmann verstärkt, die nun im mikrobiologischen Labor arbeitet und uns bei den Probenahmen unterstützt. Frau Ortmann ist Biologisch-Technische Assistentin und kommt aus der Region (Lemförde).

Einen Überblick über unser Laborteam erhalten Sie hier!

Wir suchen Verstärkung im Labor!

Wir werden größer! Daher suchen wir ab sofort eine/n Biologisch-Technischen Assistenten/in (BTA)  in Teilzeitbeschäftigung.  Wenn Sie mit uns zusammen die neuen Aufgaben angehen möchten und unsere Voraussetzungen erfüllen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Stellenangebot!

Aktuelle Informationen zu Trifluoressigsäure (TFA) in Wässern

Trifluoressigsäure (TFA) bzw. deren Salze sind Industriechemikalien bzw. Pestizid-Abbauprodukte, die kürzlich im Oberflächen- bzw. im Trinkwasser entdeckt wurden. Generell sind es im Trinkwasser unerwünschte Stoffe. TFA kann aus unterschiedlichen Quellen in die Gewässer gelangen. Das sind zum einen Einleitungen aus der Industrie (z.B. Synthese von Kältemitteln) sowie Einträge aus dem Abbau verschiedener Kunststoffe. Zum anderen entsteht TFA auch beim Abbau von Pflanzenschutzmitteln. Erste Messungen des IWW im Kreis der Kunden ergaben einen Mittelwert von 1,6 µg/l.

Seit Januar 2017 stuft das UBA den Stoff als nicht-relevante Metabolite (nrM) mit einem GOW von 3,0 µg/l ein. GOW sind trinkwasserhygienisch begründbare Schätzwerte. Ihre kurz- bis mittelfristige (10 Jahre) Überschreitung bietet Anlass zu trinkwasserhygienischer, nicht aber zu gesundheitlicher Besorgnis. Das Umweltministerium NRW und andere Länderministerien haben die Wasserversorger zur Untersuchung ihrer Roh- und Trinkwässer aufgerufen. Dazu wurden entsprechende Rundschreiben der Bezirksregierungen versendet.

IWW bietet hierzu Beratung und Analytik an.
Sprechen Sie Peter Balsaa oder Stephanie Selke an.

Weitere Informationen finden Sie Sie in unserer Kundeninformation

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WQ-Kundeninfo TFA
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